Leistungen und Schwerpunkte
Unsere Dienstleistungen umfassen alle Leistungsphasen gemäß der HOAI, von der Entwurfsphase (Leistungsphasen 1 bis 4) bis zur Ausführungsphase und Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9). Wir legen besonderen Wert darauf, die Wünsche unserer Kunden zu verstehen und diese bei der Entwicklung des Entwurfes sorgfältig zu berücksichtigen und einzuplanen.
Während der Bauleitung überwachen wir alle Aktivitäten, sichern die Qualität der Bauleistungen und Einhaltung Ihrer Wünsche.
Wir unterstützen Sie gerne auch bei der Bauabnahme und -übergabe, um einen umfassenden Service, auch über die Architekturleistungen hinaus, zu bieten.
Des Weiteren sind wir stolz darauf, auch für andere Architekturbüros in der Umgebung Planungen, Ausschreibungen und Bauleitungen durchzuführen. Unsere langjährige Erfahrung und unser Fachwissen machen uns zu einem verlässlichen Partner für die erfolgreiche Abwicklung von Bauprojekten jeglicher Art.
In 9 Leistungsphasen zum Ziel
Von der Planung bis zum Einzug, Qualität sichtbar machen:
Architektenleistungen, die Maßstäbe setzen.
Leistungsphasen
Wir erbringen alle Leistungsphasen von 1 bis 9 nach der aktuellen HOAI.
Dabei sind die einzelnen Planungsteile der Gesamtleistungen eines Architekten oder Ingenieurs bei der Planung und Realisierung eines Bauvorhabens in so genannte Leistungsphasen unterteilt.
Grundlagenermittlung
(LPH 1)
In dieser Phase werden die grundlegenden Informationen für das Bauvorhaben gesammelt und analysiert. Dazu gehören beispielsweise die Anforderungen des Bauherrn, die baurechtlichen Rahmenbedingungen sowie erste Einschätzungen zur Machbarkeit des Projekts.
Vorplanung
(LPH 2)
In dieser Phase werden erste Vorentwürfe und Skizzen erstellt, um die Grundidee des Bauvorhabens zu konkretisieren. Es werden Varianten durchgespielt und erste Kostenabschätzungen vorgenommen.
Entwurfsplanung
(LPH 3)
Hier werden die Ideen aus der Vorplanung weiter ausgearbeitet und detaillierte Entwurfszeichnungen sowie Skizzen erstellt. Auch erste konstruktive und technische Überlegungen werden in dieser Phase angestellt.
Genehmigungsplanung
(LPH 4)
In dieser Phase werden die Entwürfe und Pläne so ausgearbeitet, dass sie für die Beantragung der Baugenehmigung beim zuständigen Bauamt geeignet sind. Dazu gehören unter anderem Bauantragszeichnungen und erforderliche Nachweise.
Ausführungsplanung
(LPH 5)
Hier werden die Pläne und Details so konkretisiert, dass sie von den ausführenden Firmen (z.B. Bauunternehmen, Handwerker) umgesetzt werden können. Es werden beispielsweise Detailzeichnungen, Materiallisten und technische Spezifikationen erstellt.
Vorbereitung der Vergabe
(LPH 6)
In dieser Phase werden die Ausschreibungsunterlagen für die Vergabe der Bauleistungen vorbereitet. Dazu gehören die Zusammenstellung der Leistungsbeschreibung, die Festlegung der Vergabekriterien und die Auswahl der Bieter.
Mitwirkung bei der Vergabe
(LPH 7)
Hier unterstützen Architekten und Ingenieure den Bauherrn bei der Durchführung des Vergabeverfahrens. Das kann die Auswertung der Angebote, die Vergabeempfehlung sowie die Mitwirkung bei der Vertragsverhandlung mit den ausführenden Firmen umfassen.
Objektüberwachung
(LPH 8)
Während der Bauphase überwachen Architekten und Ingenieure die Ausführung der Bauleistungen, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben gemäß den Plänen und Vorgaben realisiert wird. Sie koordinieren auch die verschiedenen Gewerke und überwachen die Einhaltung von Terminen und Kosten.
Objektbetreuung und Dokumentation
(LPH 9)
Nach Abschluss der Bauarbeiten unterstützen Architekten und Ingenieure den Bauherrn bei der Übergabe des Bauwerks, der Mängelbeseitigung und der Abnahme. Außerdem erstellen sie die erforderlichen Dokumentationen, wie z.B. As-built-Pläne und Wartungsanleitungen.
Auch nach Abschluss des Projekts stehen wir Ihnen weiterhin zur Verfügung. Wir bieten umfassende Nachbetreuung und stehen Ihnen bei Fragen oder Anliegen jederzeit zur Seite.
Honorar
Alle Beratungsleistungen rechnen wir ab. D.h. wir erbringen in der Regel keine Akquise Leistungen.
Die Erstberatung dauert bei uns ca. 1,5-2 Stunden und kostet 250,-€ inkl. Mehrwertsteuer.
Die über die Erstberatung hinausgehenden Leistungen werden nach den aktuellen Stundensätzen abgerechnet. Diese teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.
Sowie ein schriftlicher Vertrag, z.B. nach der gültigen HOAI oder Pauschal geschlossen wird, können die Beratungsleistungen anteilig auf die vereinbarte Vergütung angerechnet werden.